Rechtliches · Takedown · DSA Art. 16

Takedown-Prozess

Betreiber: disruptive gmbh, Lehargasse 7, A-1060 Wien · Domains: aiscend.fm, aiscend.wtf · Rechtsgrundlage: Art. 16 Verordnung (EU) 2022/2065 („DSA"), § 18 ECG, UrhG §§ 81–86, ABGB §§ 1293 ff.

1. Zweck

Diese Richtlinie beschreibt, wie AISCEND mit Benachrichtigungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, fehlerhafte Score-Einstufungen und sonstige Inhaltsbeschwerden umgeht. Sie gilt für beide Domains und alle dort veröffentlichten Inhalte.

2. Kontakt für Takedown-Anfragen

Primärer Kontakt:
E-Mail: hello@aiscend.fm
Betreff: [TAKEDOWN] <Titel oder Art der Beschwerde>

Postalisch:
disruptive gmbh, z. H. Markus Petzl — Rechtliches, Lehargasse 7, A-1060 Wien, Österreich.

Wir bevorzugen E-Mail für eine schnelle Bearbeitung. Postalische Anfragen führen zu längeren Bearbeitungszeiten.

3. Geltungsbereich — was gemeldet werden kann

KategorieBeispieleAnwendbares Recht
UrheberrechtsverletzungVerwendung geschützter Cover-Art ohne Genehmigung; nicht lizenzierte Aufnahmen.UrhG §§ 14, 66–72; RL 2019/790
Fehlerhafte Score-EinstufungMenschlich erzeugter Track als KI-generiert eingestuft; fehlende KI-Kennzeichnung.EU-KI-Verordnung Art. 50; ABGB §1295
PersönlichkeitsrechtsverletzungFalschdarstellung des Künstlers; unerlaubte Verwendung von Fotos.ABGB §§ 16, 1295; MedienG
MarkenrechtsverletzungIrreführende Verwendung eines geschützten Namens.MschG 1970; VO (EU) 2017/1001
Sonstiger rechtswidriger InhaltVerstöße gegen österreichisches oder EU-Recht.DSA Art. 16; ECG §18
DatenschutzbeschwerdenLöschung, Auskunft.DSGVO Art. 17 → hello@aiscend.fm

4. Pflichtangaben für eine gültige Takedown-Anfrage

Gemäß Art. 16 Abs. 2 DSA muss eine Anfrage enthalten:

  1. Ihre Identität: Vollständiger Name oder Firmenname mit Bevollmächtigtem, Kontakt-E-Mail-Adresse, Postanschrift.
  2. Präzise URL(s): Die genaue Adresse des beanstandeten Inhalts auf aiscend.fm oder aiscend.wtf.
  3. Beschreibung des Inhalts und der Beanstandung.
  4. Begründung der Rechtswidrigkeit: Warum ist der Inhalt nach österreichischem oder EU-Recht rechtswidrig?
  5. Erklärung der Berechtigung: Bei Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsansprüchen ein Nachweis oder eine glaubhafte Darlegung der Inhaberschaft.
  6. Wahrheitserklärung: Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zutreffen.

Empfohlen zur schnelleren Bearbeitung: Bildschirmfoto des beanstandeten Inhalts; bei Urheberrecht Registrierungsnummer, ISRC oder Verlagsvertrag-Auszug; bei Score-Konteste Produktionsunterlagen.

5. Bearbeitungsfristen

SchrittFrist
EingangsbestätigungInnerhalb von 2 Werktagen
Vorläufige Entscheidung5 Werktage bei eindeutigen Fällen; 14 Werktage bei komplexen Fällen
Endgültige EntscheidungInnerhalb von 30 Tagen (DSA Art. 17 Frist für Begründung)
Notfall-Takedown (gerichtliche Verfügung u. Ä.)Innerhalb von 24 Stunden

Bei unvollständigen Anfragen werden wir Sie umgehend informieren; die Frist beginnt nach Eingang aller erforderlichen Informationen.

6. Entscheidungsprozess

Schritt 1 — Vollständigkeitsprüfung: Wir prüfen, ob die Anfrage alle Pflichtangaben enthält.
Schritt 2 — Inhaltliche Prüfung: Existiert der beanstandete Inhalt auf unserer Plattform? Ist die Rechtswidrigkeit prima facie plausibel? Überwiegen schutzwürdige Gegeninteressen (z. B. Zitatrecht nach § 46 UrhG)?
Schritt 3 — Entscheidung und Benachrichtigung: Bei Stattgabe: Entfernung oder Anpassung des Inhalts, Information der Einreichenden (soweit identifizierbar) gemäß DSA Art. 17. Bei Ablehnung: schriftlich begründete Antwort mit Hinweis auf das Beschwerdeverfahren.
Schritt 4 — Dokumentation: Alle Anfragen und Entscheidungen werden intern dokumentiert. Transparenzberichte können gemäß DSA-Verpflichtungen bereitgestellt werden.

7. Rechtsbehelfe

Internes Beschwerdeverfahren (DSA Art. 20): Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer Entscheidung können Sie eine begründete Beschwerde an hello@aiscend.fm richten, Betreff [BESCHWERDE] <Anfrage-Bezug>.

Außergerichtliche Streitbeilegung (DSA Art. 21): Sie können einen zertifizierten Streitbeilegungsservice nutzen. Zuständige Behörde in Österreich: KommAustria, rtr.at.

Gerichtlicher Rechtsweg: Unberührt bleibt der Rechtsweg. Für Urheberrechtsverletzungen: Handelsgericht Wien (§ 83 Abs. 2 UrhG). Für andere Ansprüche: Landesgericht Wien oder Bezirksgericht je nach Streitwert.

Strafanzeige: Bei Verdacht auf strafbare Inhalte ist zusätzlich Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten; AISCEND wird solche Inhalte sofort entfernen und ggf. Behörden informieren.

8. Score-Widerspruchsverfahren

Für Künstler:innen, die einen Signal- oder Trust-Score anfechten möchten, werden folgende Nachweise menschlicher Urheberschaft anerkannt:

  • Original-DAW-Projektdateien (Ableton, Logic, FL Studio etc.) mit Zeitstempel
  • Studio-Buchungsbestätigungen oder Rechnungen
  • Mehrspur-Aufnahmematerial
  • Erklärung der Produzentin / des Produzenten
  • ISRC-Registrierungsnachweis
  • Veröffentlichungsvertrag mit Label oder Distributor

Verfahren: Überprüfung durch zwei unabhängige Reviewer; Anpassung des Scores bei plausibler Nachweislage; während der Prüfung Ergänzung eines „Widerspruch eingereicht"-Hinweises; Endentscheidung innerhalb von 14 Werktagen. Ein Track wird allein aufgrund eines Widerspruchs nicht aus dem Chart gelöscht; eine Score-Änderung wird nicht garantiert, wenn die Nachweise nicht überzeugend sind.

9. Missbrauchsschutz (DSA Art. 23)

Wiederholte missbräuchliche Takedown-Anfragen (etwa zur Unterdrückung legitimer Berichterstattung, Wettbewerbsbehinderung oder Belästigung) können zur Sperrung weiterer Anfragen führen. Bei offensichtlich unbegründeten Anfragen behalten wir uns vor, Aufwandsersatz geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.