Transparenz · EU-KI-Verordnung · Art. 50

EU-KI-Verordnung Offenlegung

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1689 („EU-KI-Verordnung"), insbesondere Artikel 50 und Erwägungsgrund 134. Die Transparenzpflichten gemäß Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026; AISCEND praktiziert freiwillige frühzeitige Compliance.
Betreiber: disruptive gmbh, Lehargasse 7, A-1060 Wien · Verantwortlich: Markus Petzl.

Übersicht: Wie die KI-Verordnung auf AISCEND anwendbar ist

AISCEND trainiert, entwickelt oder betreibt kein KI-Allzweckmodell. AISCEND ist ein Chart-Aggregations- und Ranking-Dienst. Das wöchentliche Top-50-Ranking wird durch einen automatisierten, regelbasierten Algorithmus erzeugt, der gewichtete Signale aus öffentlich zugänglichen Quellen kombiniert. Wir verstehen uns überwiegend als Betreiber („deployer") im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung — gegebenenfalls von begrenzten KI-Systemen Dritter — und nicht als Anbieter („provider") im Sinne des Art. 3 Nr. 3. Daraus ergeben sich primär Transparenz- und Offenlegungspflichten.

1. Algorithmische Methodik — Transparenzhinweis

Das AISCEND Top-50-Ranking wird durch einen automatisierten Algorithmus erstellt. Es handelt sich um keine redaktionelle Auswahl durch Personen, sondern um eine rechnerische Gewichtung öffentlich zugänglicher Daten aus den folgenden Quellen: Apple Music RSS, Reddit (öffentliche JSON-Endpunkte), Suno und Udio (öffentliche Listings), sowie redaktionelle Erwähnungen (u. a. Resident Advisor, Pitchfork, Crack Magazine, Mixmag).

Aktuelle Gewichtungsfaktoren (Beta v1.0):

  • Public-RSS-Signal (Apple Music) — 40 %
  • Reddit Velocity (6 Stunden) — 30 %
  • Suno + Udio Public Exposure — 20 %
  • Redaktionelle Erwähnungen — 10 %

Diese Gewichtungen können sich während des Beta-Betriebs ändern; jede Änderung wird mit 14 Tagen Vorankündigung auf der Methodik-Seite dokumentiert.

Einschränkungen: Das Ranking gibt nur Inhalte wieder, die auf den genannten Plattformen öffentlich zugänglich sind. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Titel, die nicht auf den indexierten Plattformen verfügbar sind, werden nicht berücksichtigt. Wir verwenden keine Audio-Fingerabdrücke und führen keine KI-Erkennung am Audiomaterial selbst durch.

2. KI-erstellte Inhalte auf der Website

Teile der Beschreibungen und redaktionellen Texte auf dieser Website können mit Unterstützung von KI-Textwerkzeugen erstellt worden sein. Alle veröffentlichten Texte werden von einem menschlichen Redakteur überprüft; die redaktionelle Verantwortung liegt bei disruptive gmbh.

Sofern ein Text ausschließlich durch ein KI-System ohne wesentliche menschliche Überarbeitung erstellt wurde, wird dies unmittelbar beim jeweiligen Inhalt mit dem Hinweis „KI-generierter Inhalt" gekennzeichnet (gemäß Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung).

3. Signal- und Vertrauensscores — Wichtiger Hinweis

Die von AISCEND ausgewiesenen Signal-Scores und etwaige Vertrauensscores sind probabilistische Schätzwerte, die auf Metadaten und öffentlichen Plattformsignalen basieren. Sie stellen keine faktische Feststellung über Urheberschaft oder Produktionsprozess eines Musikwerks dar und können fehlerhaft sein.

Aktuelle KI-Erkennungstechnologien weisen erhebliche Fehlerquoten auf, insbesondere bei elektronischer und experimenteller Musik. Ein hoher Score bedeutet nicht, dass ein Werk tatsächlich KI-generiert ist; ein niedriger Score schließt den KI-Einsatz nicht aus.

Widerspruch: Künstlerinnen und Künstler, die der Einschätzung widersprechen möchten, können uns unter hello@aiscend.fm kontaktieren oder den Takedown-Prozess nutzen.

4. Hinweis zu Chart-Einträgen

Alle in diesem Chart gelisteten Titel sind auf Basis öffentlicher Daten als möglicherweise KI-bezogen eingestuft. Die Listung stellt keine Bestätigung dar, dass ein Titel tatsächlich vollständig durch KI erzeugt wurde. Die Einstufung beruht je nach Quelle auf einer der drei Kategorien:

  • Verifiziert — drei oder mehr unabhängige Signal-Quellen, keine davon die eigene Einreichung des Artists.
  • Hinweisend — zwei Quellen oder eine Quelle plus Selbsterklärung des Artists.
  • Eigenangabe — ausschließlich die Selbsterklärung des Artists; wird zur Transparenz gelistet, aber nicht im oberen Rang positioniert.

5. Menschliche Aufsicht

Die Methodik wird von einem menschlichen Redakteur überprüft. Wesentliche Änderungen an Quellen oder Gewichtungen werden mit Begründung im öffentlichen Changelog dokumentiert. Bei begründeten Beschwerden über Chart-Einträge oder Scores erfolgt eine manuelle Prüfung gemäß Takedown-Prozess; Korrekturen werden mit einer öffentlichen Notiz auf der betroffenen Chart-Woche kenntlich gemacht.

6. Risikoklassifikation

Soweit Teile von AISCEND als KI-System im Sinne des Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung qualifizieren, liegt nach derzeitiger Einschätzung kein Hochrisiko-System nach Anhang III der KI-Verordnung vor. Es gelten daher die Transparenzpflichten des Art. 50, jedoch keine Konformitätsbewertungs- oder Registrierungspflichten für Hochrisiko-Systeme.

7. Kontakt für KI-bezogene Anfragen

Anfragen zur Methodik, zur algorithmischen Verarbeitung oder zur Datenverwendung können an hello@aiscend.fm gerichtet werden. Beschwerden über konkrete Chart-Einträge oder Scores werden über den Takedown-Prozess bearbeitet.

Quellen: EU-KI-Verordnung (EUR-Lex) · artificialintelligenceact.eu — Art. 50.