Betreiber: disruptive gmbh, Lehargasse 7, A-1060 Wien · Domains: aiscend.fm, aiscend.wtf · Rechtsgrundlage: Art. 16 Verordnung (EU) 2022/2065 („DSA"), § 18 ECG, UrhG §§ 81–86, ABGB §§ 1293 ff.
1. Zweck
Diese Richtlinie beschreibt, wie AISCEND mit Benachrichtigungen über mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, Urheberrechtsverletzungen, fehlerhafte Score-Einstufungen und sonstige Inhaltsbeschwerden umgeht. Sie gilt für beide Domains und alle dort veröffentlichten Inhalte.
2. Kontakt für Takedown-Anfragen
Primärer Kontakt:
E-Mail: hello@aiscend.fm
Betreff: [TAKEDOWN] <Titel oder Art der Beschwerde>
Postalisch:
disruptive gmbh, z. H. Markus Petzl — Rechtliches, Lehargasse 7, A-1060 Wien, Österreich.
Wir bevorzugen E-Mail für eine schnelle Bearbeitung. Postalische Anfragen führen zu längeren Bearbeitungszeiten.
3. Geltungsbereich — was gemeldet werden kann
| Kategorie | Beispiele | Anwendbares Recht |
|---|---|---|
| Urheberrechtsverletzung | Verwendung geschützter Cover-Art ohne Genehmigung; nicht lizenzierte Aufnahmen. | UrhG §§ 14, 66–72; RL 2019/790 |
| Fehlerhafte Score-Einstufung | Menschlich erzeugter Track als KI-generiert eingestuft; fehlende KI-Kennzeichnung. | EU-KI-Verordnung Art. 50; ABGB §1295 |
| Persönlichkeitsrechtsverletzung | Falschdarstellung des Künstlers; unerlaubte Verwendung von Fotos. | ABGB §§ 16, 1295; MedienG |
| Markenrechtsverletzung | Irreführende Verwendung eines geschützten Namens. | MschG 1970; VO (EU) 2017/1001 |
| Sonstiger rechtswidriger Inhalt | Verstöße gegen österreichisches oder EU-Recht. | DSA Art. 16; ECG §18 |
| Datenschutzbeschwerden | Löschung, Auskunft. | DSGVO Art. 17 → hello@aiscend.fm |
4. Pflichtangaben für eine gültige Takedown-Anfrage
Gemäß Art. 16 Abs. 2 DSA muss eine Anfrage enthalten:
- Ihre Identität: Vollständiger Name oder Firmenname mit Bevollmächtigtem, Kontakt-E-Mail-Adresse, Postanschrift.
- Präzise URL(s): Die genaue Adresse des beanstandeten Inhalts auf aiscend.fm oder aiscend.wtf.
- Beschreibung des Inhalts und der Beanstandung.
- Begründung der Rechtswidrigkeit: Warum ist der Inhalt nach österreichischem oder EU-Recht rechtswidrig?
- Erklärung der Berechtigung: Bei Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsansprüchen ein Nachweis oder eine glaubhafte Darlegung der Inhaberschaft.
- Wahrheitserklärung: Bestätigung, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zutreffen.
Empfohlen zur schnelleren Bearbeitung: Bildschirmfoto des beanstandeten Inhalts; bei Urheberrecht Registrierungsnummer, ISRC oder Verlagsvertrag-Auszug; bei Score-Konteste Produktionsunterlagen.
5. Bearbeitungsfristen
| Schritt | Frist |
|---|---|
| Eingangsbestätigung | Innerhalb von 2 Werktagen |
| Vorläufige Entscheidung | 5 Werktage bei eindeutigen Fällen; 14 Werktage bei komplexen Fällen |
| Endgültige Entscheidung | Innerhalb von 30 Tagen (DSA Art. 17 Frist für Begründung) |
| Notfall-Takedown (gerichtliche Verfügung u. Ä.) | Innerhalb von 24 Stunden |
Bei unvollständigen Anfragen werden wir Sie umgehend informieren; die Frist beginnt nach Eingang aller erforderlichen Informationen.
6. Entscheidungsprozess
Schritt 1 — Vollständigkeitsprüfung: Wir prüfen, ob die Anfrage alle Pflichtangaben enthält.
Schritt 2 — Inhaltliche Prüfung: Existiert der beanstandete Inhalt auf unserer Plattform? Ist die Rechtswidrigkeit prima facie plausibel? Überwiegen schutzwürdige Gegeninteressen (z. B. Zitatrecht nach § 46 UrhG)?
Schritt 3 — Entscheidung und Benachrichtigung: Bei Stattgabe: Entfernung oder Anpassung des Inhalts, Information der Einreichenden (soweit identifizierbar) gemäß DSA Art. 17. Bei Ablehnung: schriftlich begründete Antwort mit Hinweis auf das Beschwerdeverfahren.
Schritt 4 — Dokumentation: Alle Anfragen und Entscheidungen werden intern dokumentiert. Transparenzberichte können gemäß DSA-Verpflichtungen bereitgestellt werden.
7. Rechtsbehelfe
Internes Beschwerdeverfahren (DSA Art. 20): Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unserer Entscheidung können Sie eine begründete Beschwerde an hello@aiscend.fm richten, Betreff [BESCHWERDE] <Anfrage-Bezug>.
Außergerichtliche Streitbeilegung (DSA Art. 21): Sie können einen zertifizierten Streitbeilegungsservice nutzen. Zuständige Behörde in Österreich: KommAustria, rtr.at.
Gerichtlicher Rechtsweg: Unberührt bleibt der Rechtsweg. Für Urheberrechtsverletzungen: Handelsgericht Wien (§ 83 Abs. 2 UrhG). Für andere Ansprüche: Landesgericht Wien oder Bezirksgericht je nach Streitwert.
Strafanzeige: Bei Verdacht auf strafbare Inhalte ist zusätzlich Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten; AISCEND wird solche Inhalte sofort entfernen und ggf. Behörden informieren.
8. Score-Widerspruchsverfahren
Für Künstler:innen, die einen Signal- oder Trust-Score anfechten möchten, werden folgende Nachweise menschlicher Urheberschaft anerkannt:
- Original-DAW-Projektdateien (Ableton, Logic, FL Studio etc.) mit Zeitstempel
- Studio-Buchungsbestätigungen oder Rechnungen
- Mehrspur-Aufnahmematerial
- Erklärung der Produzentin / des Produzenten
- ISRC-Registrierungsnachweis
- Veröffentlichungsvertrag mit Label oder Distributor
Verfahren: Überprüfung durch zwei unabhängige Reviewer; Anpassung des Scores bei plausibler Nachweislage; während der Prüfung Ergänzung eines „Widerspruch eingereicht"-Hinweises; Endentscheidung innerhalb von 14 Werktagen. Ein Track wird allein aufgrund eines Widerspruchs nicht aus dem Chart gelöscht; eine Score-Änderung wird nicht garantiert, wenn die Nachweise nicht überzeugend sind.
9. Missbrauchsschutz (DSA Art. 23)
Wiederholte missbräuchliche Takedown-Anfragen (etwa zur Unterdrückung legitimer Berichterstattung, Wettbewerbsbehinderung oder Belästigung) können zur Sperrung weiterer Anfragen führen. Bei offensichtlich unbegründeten Anfragen behalten wir uns vor, Aufwandsersatz geltend zu machen, soweit gesetzlich zulässig.